Während der Öffnungszeiten der demographischen Ämter (Mo - Fr von 08.30 bis 12.00) können für die jeweils aufliegenden Unterschriftensammlungen für Volksbefragungsanträge, Volksbegehren udgl. unterstützende Unterschriften abgegeben werden.
Meldeamtliche Erklärungen können an die im Bereich "Kontakt" angeführten Adressen übermittelt werden.