Die Lawinenkommission wird vom Gemeinderat ernannt. Sie setzt sich in der Regel aus mindestens fünf und höchstens neun Mitgliedern zusammen, die das Gebiet und die entsprechenden Wetter-, Schnee- und Lawinenverhältnisse kennen.
Die Lawinenkommission analysiert und bewertet die Gefahr, die von Lawinen ausgeht. Sie betreibt Risikomanagement und schlägt Maßnahmen zur Verminderung des Lawinenrisikos vor. Sie berät den Bürgermeister oder die Bürgermeisterin bei Lawinengefahr.
Die Lawinenkommission prüft und dokumentiert die Wetter-, Schnee- und Lawinenverhältnisse. Sie informiert den Bürgermeister oder die Bürgermeisterin, wenn Lawinengefahr für die Bevölkerung, Ortschaften, Wohnsiedlungen, öffentliche Bauten und Infrastrukturen, Anlagen oder Skigebiete besteht.